Einbürgerung nach 5 Jahren: Welche Voraussetzungen brauche ich?
Was Sie für die Einbürgerung nach 5 Jahren brauchen
Seit dem 27. Juni 2024 können Sie sich in Deutschland schon nach 5 Jahren einbürgern lassen, statt wie früher nach 8 Jahren. Der noch schnellere Weg nach 3 Jahren wurde am 30. Oktober 2025 wieder abgeschafft. Damit sind 5 Jahre jetzt der schnellste normale Weg zum deutschen Pass.
Um sich nach 5 Jahren einbürgern zu lassen, müssen Sie diese Voraussetzungen erfüllen:
- 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
- Unbefristetes Aufenthaltsrecht (z. B. Niederlassungserlaubnis oder Daueraufenthalt-EU) oder ein passender Aufenthaltstitel
- Deutschkenntnisse auf B1-Niveau
- Bestandener Einbürgerungstest (Leben in Deutschland)
- Gesicherter Lebensunterhalt ohne Bürgergeld oder Sozialhilfe
- Keine schweren Vorstrafen
- Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes
Ein großer Vorteil seit 2024: Sie müssen Ihre alte Staatsangehörigkeit in den meisten Fällen nicht mehr abgeben. Mehrstaatigkeit ist jetzt erlaubt.
1. Die 5 Jahre Aufenthalt
Gezählt werden die Jahre, in denen Sie rechtmäßig und gewöhnlich in Deutschland gelebt haben. Kurze Auslandsaufenthalte (zum Beispiel ein Urlaub oder ein Familienbesuch) sind meist kein Problem. Wichtig ist, dass Ihr Lebensmittelpunkt in Deutschland liegt. Für Ehepartner von Deutschen gelten oft kürzere Fristen.
2. Deutschkenntnisse auf B1-Niveau
Für die normale Einbürgerung brauchen Sie Deutsch auf dem Niveau B1. B1 bedeutet: Sie verstehen die Hauptpunkte, wenn es um Arbeit, Schule oder Alltag geht, und können sich zu vertrauten Themen einfach zusammenhängend ausdrücken.
Ein höheres Niveau wie C1 ist für die reguläre Einbürgerung nicht nötig. C1 war nur beim alten, jetzt abgeschafften 3-Jahres-Weg ein Thema.
Als Nachweis für B1 werden zum Beispiel anerkannt:
- Goethe-Zertifikat B1 (vier Module: Lesen, Hören, Schreiben, Sprechen, einzeln wiederholbar)
- telc Deutsch B1 (Sie bestehen mit mindestens 60 von 120 Punkten, also 50 Prozent, und mindestens einem bestandenen Teil)
- Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ), wenn das Ergebnis B1 ist. Der DTZ ist eine Prüfung mit zwei möglichen Ergebnissen: A2 oder B1. Für die Einbürgerung brauchen Sie das Ergebnis B1.
- TestDaF oder ein deutscher Schulabschluss bzw. eine abgeschlossene Ausbildung in Deutschland
Wenn Sie in Deutschland zur Schule gegangen sind oder eine Ausbildung abgeschlossen haben, zählt das oft schon als Sprachnachweis. Dann brauchen Sie keine extra Prüfung.
Wenn Sie noch nicht bei B1 sind, lohnt sich ein strukturierter Kurs von A1 bis B1. Unser Komplett-Paket A1 bis B1 ist genau dafür gemacht und bereitet auf telc, Goethe und den DTZ vor.
3. Der Einbürgerungstest
Der Einbürgerungstest (offiziell “Leben in Deutschland”) prüft Ihr Wissen über Recht, Gesellschaft und das Leben in Deutschland.
So läuft er ab:
- 33 Fragen im Multiple-Choice-Format
- Sie haben bestanden, wenn Sie mindestens 17 Fragen richtig beantworten
- Die Teilnahme kostet aktuell 25 Euro
- Sie melden sich bei einer Stelle in Ihrer Nähe an (z. B. Volkshochschule)
Alle möglichen Fragen sind öffentlich im Gesamtfragenkatalog des BAMF. Sie können online kostenlos üben. Wenn Sie durchfallen, dürfen Sie den Test wiederholen.
4. Gesicherter Lebensunterhalt
Sie müssen Ihren Lebensunterhalt selbst sichern können, also für sich und Ihre Familie ohne Bürgergeld oder Sozialhilfe aufkommen. In der Regel zeigen Sie das mit Gehaltsabrechnungen oder einem Arbeitsvertrag.
Es gibt Ausnahmen, zum Beispiel wenn Sie unverschuldet arbeitslos geworden sind. Für die sogenannte Gastarbeitergeneration gelten zudem besondere Erleichterungen.
5. Keine Vorstrafen und Bekenntnis zum Grundgesetz
Kleine Geldstrafen sind oft kein Hindernis, schwerere Straftaten dagegen schon. Außerdem unterschreiben Sie ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Antisemitische, rassistische oder andere menschenverachtende Handlungen schließen die Einbürgerung aus.
So gehen Sie vor
- Prüfen Sie, ob Sie die 5 Jahre und ein passendes Aufenthaltsrecht haben.
- Machen Sie, falls nötig, einen B1-Sprachnachweis. Ein Kurs wie das Komplett-Paket bringt Sie von A1 bis B1.
- Üben und bestehen Sie den Einbürgerungstest (33 Fragen, 17 zum Bestehen, 25 Euro).
- Sammeln Sie Ihre Unterlagen: Pass, Aufenthaltstitel, Einkommensnachweise, Sprachzertifikat, Testnachweis.
- Stellen Sie den Antrag bei Ihrer Einbürgerungsbehörde.
Fazit
Die Einbürgerung nach 5 Jahren ist seit 2024 für viele Menschen erreichbar. Die wichtigsten Bausteine sind ein stabiler Aufenthalt, B1-Deutsch, der Einbürgerungstest und ein gesicherter Lebensunterhalt. Den Sprachnachweis haben Sie selbst in der Hand: Mit einem klaren Kursweg von A1 bis B1 schaffen Sie das nötige Niveau Schritt für Schritt. Die genauen Regeln im Einzelfall klärt am besten Ihre zuständige Einbürgerungsbehörde.
Häufige Fragen
Welches Deutsch-Niveau brauche ich für die Einbürgerung?
Für die reguläre Einbürgerung brauchen Sie Deutsch auf B1-Niveau. Ein höheres Niveau wie C1 ist nicht nötig. C1 war nur beim alten 3-Jahres-Weg relevant, der am 30. Oktober 2025 abgeschafft wurde.
Kann ich mich noch nach 3 Jahren einbürgern lassen?
Nein. Der schnelle Weg nach 3 Jahren bei besonderen Integrationsleistungen wurde am 30. Oktober 2025 abgeschafft. Der schnellste reguläre Weg ist jetzt die Einbürgerung nach 5 Jahren.
Welche Sprachzertifikate werden für B1 anerkannt?
Anerkannt werden unter anderem das Goethe-Zertifikat B1, telc Deutsch B1, der Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) mit Ergebnis B1 und TestDaF. Auch ein deutscher Schulabschluss oder eine abgeschlossene Ausbildung in Deutschland kann als Nachweis gelten.
Wie viele Fragen hat der Einbürgerungstest und was kostet er?
Der Einbürgerungstest hat 33 Fragen. Sie bestehen mit mindestens 17 richtigen Antworten. Die Teilnahme kostet aktuell 25 Euro. Alle möglichen Fragen können Sie vorher kostenlos online üben.
Muss ich meine alte Staatsangehörigkeit abgeben?
In den meisten Fällen nein. Seit dem 27. Juni 2024 ist Mehrstaatigkeit erlaubt, das heißt Sie dürfen Ihren bisherigen Pass in der Regel behalten.
Was bedeutet gesicherter Lebensunterhalt?
Sie müssen Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie selbst bestreiten können, ohne Bürgergeld oder Sozialhilfe. Das weisen Sie meist mit Gehaltsabrechnungen oder einem Arbeitsvertrag nach. Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit gibt es Ausnahmen.