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Deutsch

Brauche ich Sprachtest B1 UND Einbürgerungstest? Der Unterschied

V‑IZ Redaktion 4 Min. Lesezeit

Kurze Antwort: Ja, Sie brauchen beide

Für die deutsche Staatsbürgerschaft müssen Sie normalerweise zwei verschiedene Dinge nachweisen: ausreichende Deutschkenntnisse (Sprachniveau B1) und Wissen über Deutschland (Einbürgerungstest). Das sind zwei getrennte Prüfungen. Sie prüfen unterschiedliche Sachen, Sie melden sich getrennt an und Sie zahlen für jede Prüfung extra.

Die gute Nachricht: Der Einbürgerungstest ist deutlich leichter als der B1-Sprachtest. Über 90 Prozent der Teilnehmer bestehen ihn beim ersten Versuch.

Der Unterschied auf einen Blick

B1-SprachtestEinbürgerungstest
Was wird geprüft?Ihr DeutschIhr Wissen über Deutschland
InhaltHören, Lesen, Sprechen, SchreibenRecht, Geschichte, Gesellschaft, Politik
FormVier Prüfungsteile33 Multiple-Choice-Fragen
Sprache der FragenDeutschEinfaches Deutsch
Bestehenje nach Prüfung (z. B. 60 %)mind. 17 von 33 richtig
Kostenca. 130 bis 200 €25 €

1. Der B1-Sprachtest: Kann ich Deutsch?

Der Sprachtest zeigt, dass Sie Deutsch auf dem Niveau B1 können. B1 bedeutet: Sie verstehen den Alltag, können über vertraute Themen sprechen und einfache Texte schreiben und lesen. Für die Einbürgerung müssen Sie B1 in allen Bereichen erreichen.

Diese Zertifikate werden anerkannt:

  • DTZ (Deutsch-Test für Zuwanderer): Das ist eine Prüfung mit zwei möglichen Ergebnissen, A2 oder B1. Sie machen diesen Test oft am Ende eines Integrationskurses. Für die Einbürgerung brauchen Sie das Ergebnis B1.
  • telc Deutsch B1: Diese Prüfung hat einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Zum Bestehen brauchen Sie insgesamt mindestens 60 von 120 Punkten (50 Prozent) und müssen mindestens einen der beiden Teile schaffen.
  • Goethe-Zertifikat B1: Diese Prüfung besteht aus vier Modulen (Lesen, Hören, Schreiben, Sprechen). Jedes Modul können Sie einzeln machen und einzeln wiederholen. Das ist praktisch, wenn Ihnen nur ein Teil fehlt.

Wenn Sie das Niveau B1 noch nicht sicher haben, lohnt sich ein strukturierter Kurs. Unser B1-Online-Kurs bereitet Sie gezielt auf telc, Goethe und den DTZ vor, mit allen vier Fertigkeiten.

Gibt es Ausnahmen vom B1-Test?

Ja, aber nur wenige. Wer wegen Krankheit, Behinderung oder hohem Alter (in der Regel ab 65 Jahren) kein Deutsch mehr lernen kann, kann unter Umständen ohne B1-Nachweis eingebürgert werden. Für die meisten Menschen gilt aber: B1 ist Pflicht.

Wichtig: B1 ist der Standard. Ein generelles C1-Niveau wird nicht verlangt. Die frühere Regel zur schnellen Einbürgerung nach drei Jahren mit C1 wurde Ende Oktober 2025 wieder abgeschafft.

2. Der Einbürgerungstest: Kenne ich Deutschland?

Der Einbürgerungstest (offiziell auch Test “Leben in Deutschland”) prüft kein Deutsch. Er prüft Ihr Wissen über das Rechtssystem, die Geschichte, die Gesellschaft und Ihre Rechte und Pflichten in Deutschland.

So läuft er ab:

  1. Sie bekommen 33 Fragen im Multiple-Choice-Format. Zu jeder Frage gibt es vier Antworten, eine ist richtig.
  2. Sie haben 60 Minuten Zeit.
  3. Sie bestehen, wenn Sie mindestens 17 Fragen richtig beantworten.
  4. Die Fragen kommen aus einem festen Katalog von 460 möglichen Fragen. Diesen Katalog können Sie vorher kostenlos online üben.
  5. Der Test kostet 25 Euro. Wenn Sie nicht bestehen, dürfen Sie ihn so oft wiederholen, wie Sie möchten (jedes Mal wieder 25 Euro).

Weil der Fragenkatalog öffentlich ist, ist dieser Test gut zu schaffen. Viele lernen die Fragen einfach mit einer Übungs-App durch.

Warum zwei Prüfungen?

Die Logik dahinter ist einfach: Der Staat will zwei verschiedene Dinge wissen.

  • Können Sie sich auf Deutsch verständigen? Das beantwortet der B1-Test.
  • Verstehen Sie, wie Deutschland funktioniert (Demokratie, Grundgesetz, Rechte)? Das beantwortet der Einbürgerungstest.

Ein gutes Deutsch bedeutet nicht automatisch, dass Sie das politische System kennen. Und der Einbürgerungstest in einfachem Deutsch beweist noch keine sichere Sprache. Darum braucht es beide.

In welcher Reihenfolge mache ich das?

Eine feste Reihenfolge gibt es nicht, aber dieser Weg ist sinnvoll:

  1. Zuerst Deutsch lernen bis B1. Das dauert am längsten und ist die größere Hürde.
  2. B1-Prüfung ablegen (DTZ, telc oder Goethe) und das Zertifikat sichern.
  3. Einbürgerungstest machen. Mit gutem Deutsch fällt Ihnen das Lernen der 33-Fragen-Themen leichter.
  4. Einbürgerungsantrag stellen und beide Nachweise einreichen.

Fazit

Sprachtest B1 und Einbürgerungstest sind nicht dasselbe, und der eine ersetzt nicht den anderen. Für die Einbürgerung brauchen Sie beide: das B1-Zertifikat als Sprachnachweis und das bestandene Einbürgerungstest-Zeugnis als Wissensnachweis. Konzentrieren Sie sich zuerst auf das Deutsch bis B1, denn das ist der größere Schritt. Den Einbürgerungstest meistern Sie danach mit etwas Übung. Wenn Sie beim B1 noch unsicher sind, hilft Ihnen ein strukturierter B1-Kurs, die Prüfung sicher zu bestehen.

Häufige Fragen

Reicht der Einbürgerungstest allein für die Einbürgerung?

Nein. Der Einbürgerungstest weist nur Ihr Wissen über Deutschland nach. Sie brauchen zusätzlich einen Sprachnachweis auf B1-Niveau. Beide Nachweise zusammen sind in der Regel Voraussetzung für die Einbürgerung.

Ist der DTZ dasselbe wie der B1-Sprachnachweis?

Der DTZ (Deutsch-Test für Zuwanderer) ist eine Prüfung mit zwei möglichen Ergebnissen: A2 oder B1. Nur wenn Ihr DTZ-Ergebnis B1 lautet, gilt er als Sprachnachweis für die Einbürgerung. Ein A2-Ergebnis reicht nicht.

Brauche ich für die Einbürgerung C1-Deutsch?

Nein, B1 ist der Standard für die normale Einbürgerung. C1 wird nicht generell verlangt. Die frühere Sonderregel für eine schnellere Einbürgerung mit C1 wurde Ende Oktober 2025 abgeschafft.

Was kostet das alles zusammen?

Der Einbürgerungstest kostet 25 Euro. Ein B1-Sprachzertifikat kostet je nach Anbieter ungefähr 130 bis 200 Euro. Dazu kommt die eigentliche Einbürgerungsgebühr von in der Regel 255 Euro für Erwachsene.

Was passiert, wenn ich den Einbürgerungstest nicht bestehe?

Sie können ihn beliebig oft wiederholen. Jeder Versuch kostet erneut 25 Euro. Da die 460 möglichen Fragen öffentlich sind und Sie nur 17 von 33 richtig brauchen, bestehen über 90 Prozent beim ersten Mal.

Kann ich beide Prüfungen am selben Ort machen?

Nicht unbedingt. Den Einbürgerungstest bieten oft Volkshochschulen und zugelassene Stellen an. Die B1-Prüfung legen Sie bei telc-, Goethe- oder DTZ-Prüfungszentren ab. Sie melden sich für beide getrennt an.